Inhaltsverzeichnis
- 1 1.) Wie kann man eine Hundekrankenversicherung ohne Altersbegrenzung kündigen?
- 2 2.) Was passiert bei vorzeitigem Ableben des Hundes?
- 3 3.) Kann die Hundekrankenversicherung ohne Altersbegrenzung auf einen anderen Hund übertragen werden?
- 4 4.) Vertragsübernahme, wenn Besitzer verstorben
- 5 5.) Wird der Vertrag immer teurer und welche Rechte habe ich bei einer möglichen Beitragsanpassung?
- 6 6.) Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich ins Ausland gehe?
1.) Wie kann man eine Hundekrankenversicherung ohne Altersbegrenzung kündigen?
Die heutigen Verträge sehen in der Regel eine Vertragslaufzeit von 1 bis 3 Jahren vor und beinhalten bei einer 3-jährigen Vertragslaufzeit auch einen Rabatt. Je nach Anbieter beträgt die Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monate zum Vertragsende. Die reguläre Kündigung einer Hundekrankenversicherung ohne Altersbegrenzung bei einer gewählten Laufzeit von drei Jahren beträgt ebenfalls entweder einen Monat oder drei Monate bevor die 3-jährige Vertragslaufzeit endet. In diesem Fall ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung nur möglich, wenn der Hund entweder abgegeben wurde oder verstorben ist.
2.) Was passiert bei vorzeitigem Ableben des Hundes?
Bei einem vorzeitigen Ableben des Hundes ist eine sofortige Vertragsbeendigung möglich. Je nach Anbieter muss die gewünschte Vertragsbeendigung entweder per Email oder per Post eingereicht werden. Eventuell ist dem auch eine Bescheinigung des Tierarztes über das vorzeitige Ableben des Hundes hinzuzufügen. Auch wenn eine 3-jährige Vertragslaufzeit als vereinbart gilt, ist ein eventuell berücksichtigter Rabatt nicht zurückzuzahlen. Die Mitteilung über das vorzeitige Ableben des Hundes sollte jedoch unverzüglich mutgeteilt werden.
3.) Kann die Hundekrankenversicherung ohne Altersbegrenzung auf einen anderen Hund übertragen werden?
Ein bereits bestehender Vertrag kann nicht auf einen anderen Hund übertragen werden. Jedem Vertrag liegen individuelle Merkmale wie Rasse, Alter, Einstiegsalter und evtl. bereits bestehende Vorerkrankungen zu Grunde. Jeder Hund muss separat und individuell versichert werden. Allerdings ist – je nach Anbieter – auch ein Rabatt möglich, wenn z. B. ein zusätzlicher Hund zur Versicherung angemeldet wird.
4.) Vertragsübernahme, wenn Besitzer verstorben
Ist der eigentliche Versicherungsnehmer bzw. der bisherige Hundebesitzer verstorben, kann der Vertrag in der Regel auf den Ehepartner oder einen anderen Besitzer problemlos umgeschrieben werden.
5.) Wird der Vertrag immer teurer und welche Rechte habe ich bei einer möglichen Beitragsanpassung?
Je nach Anbieter gibt es entweder keine oder eine feste bzw. allgemein gültige Altersstufenregelung, wann die Prämie teurer wird. Gilt die feste Altersstufenregelung von Beginn an, als vereinbart, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Ist jedoch darüberhinaus noch eine Beitragsanpassung
notwendig geworden, kann dies möglicherweise zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die zusätzliche Beitragsanpassung höher als 5% beträgt.
Auch bei Verträgen, die keine allgemein gültige Altersanpassung vertraglich geregelt haben, ist in der Regel eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn die Beitragsanpassung höher als 5% ausfällt.
6.) Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich ins Ausland gehe?
Da die Hundekrankenversicherung in der Regel den deutschen Bestimmungen unterliegt, verliert der Vertrag in der Regel seine Wirkung, wenn man dauerhaft mit seinem Hund im Ausland lebt. Ein verlängerter Urlaub mit Hund im Ausland von bis zu 12 Monaten ist jedoch in den meisten Verträgen abgedeckt.